Angaben gemäß § 5 TMG:
A.F.B. media GmbH
Lingnerallee 3
01069 Dresden
Vertreten durch:
Geschäftsführer Holger Schulze
Kontakt:
Telefon: +49 351 81 19 19 0
Telefax: +49 351 81 19 19 9
E-Mail: zentrale@afb-media.de
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Dresden
Registernummer: HRB 16685
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE198072215
Verantwortlich für den Inhalt
nach § 55 Abs. 2 RStV:
Holger Schulze
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1. Lizenz und Lizenzgewährung
1.1 Definitionen
"Medien" oder "Bilder" bedeuten Animationen, Cliparts, Kompositionen, digitale Footage-Filme, digitale Videofilme, Filme, Grafiken, Illustrationen, Bilder, bewegte Sequenzen, Fotografien oder eine andere visuelle Darstellung.
"Nutzung zu Layoutzwecken" beschreibt die zeitlich begrenzte Nutzung eines Bildes für die Herstellung eines zeitlich begrenzten Musters zu Test-Zwecken, eines Rohlayouts oder eines Entwurfs für eine Kundenpräsentation, zur internen Verwendung im Unternehmen oder für einen Test. Das Bild darf in keinem Medium außerhalb des im Vorsatz beschriebenen Prozesses verwendet werden und zu dem die Öffentlichkeit Zugang hat. Es darf weiterhin nicht für ein endgültiges Produkt verwendet werden. Dazu zählen auch digitale Produktionen, wie es zum Beispiel auch das Internet ist. Layoutbilder dürfen nicht verkauft oder weiterlizenziert werden, weder als Ganzes noch als Teil eines Produktes.
"Nutzer" bedeutet jede natürliche oder juristische Person oder deren Vertreter, die oder der diese Lizenzvereinbarung schließt, jeder Angestellte oder Vertragspartner der natürlichen oder juristischen Person oder deren Vertreter, die oder der die Bilder be- oder verarbeitet oder in sonstiger Weise in einem kreativen Prozess eingebunden ist, wie beispielsweise Bildbearbeiter, Bildrechercheure, Fotografen, Artdirektoren oder Designe
1.2. Copyrights
Alle Bilder sind durch verschiedene Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, durch andere anwendbare Gesetze oder durch internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Alle Bilder bleiben alleiniges und exklusives Eigentum der A.F.B. media GmbH oder seinen Lizenznehmern. Gemäß diesen Lizenzbestimmungen wird die Verwendung von Bildern nur zur Nutzung lizenziert, keines der Bilder wird verkauft. Die Verwendung von Bildern ohne die Zustimmung zu dieser Lizenzvereinbarung oder der Bruch dieser Lizenzvereinbarung, stellen eine Verletzung der Urheberrechte von A.F.B. media GmbH dar.
1.3. Lizenzgewährung
1.3.1. Bezahlte Lizenz
Die A.F.B. media GmbH gewährt eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung des Bildes / der Bilder nur gemäß dieser Lizenzvereinbarung.
1.3.2. Nutzung zu Layoutzwecken
Die A.F.B. media GmbH gewährt ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Verwendung von Bildern für Layoutzwecke für einen Zeitraum von maximal sechzig (60) Tagen. In diesem Zeitraum darf nur eine (1) Person zu einem bestimmten Zeitpunkt Zugang zu diesem Bild haben und maximal zehn (10) Personen dürfen überhaupt Zugang zu diesem Bild haben innerhalb desselben Unternehmens (juristischen Person), das diese Lizenz erworben hat.
Der Lizenznehmer darf Bilder innerhalb eines Netzwerkes oder eines Bildverwaltungssystems für nicht mehr als zehn (10) Computer/Arbeitsplätze innerhalb desselben Unternehmens oder derselben Betriebsstätte zugänglich machen, dabei darf nur eine (1) Person das Bild nutzen. Falls Bilder innerhalb eines Netzwerkes oder eines Bildverwaltungssystems für mehr als zehn (10) Computer/Arbeitsplätze zugänglich gemacht werden sollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater für eine Erweiterung auf Mehrfach-Platzlizenzen.
1.3.3. Erlaubte Verwendungen:
1.3.4. Nicht erlaubte Verwendungen
1.3.5. Besondere Vereinbarungen
2. Vergütungen und Konditionen
2.1. Allgemeine Bestimmungen
Der Lizenznehmer stimmt zu, dass alle Bildlizenzgebühren vergütet werden und dass gemäß dieser Lizenzvereinbarung keine Bildrechte gewährt werden, bis alle Zahlungen vollständig geleistet wurden. Eine Gebühr von zwei Prozent (2%) pro Monat, oder ein Prozentsatz, der vom Gesetzgeber gestattet ist, wird auf jede unbezahlte Rechnung hinzuaddiert. Alle Reklamationen über unkorrekte Rechnungsstellung muss der A.F.B. media GmbH innerhalb fünf (5) Tagen nach Rechnungsstellung gemeldet werden. Der Lizenznehmer kommt für alle Zahlungsverpflichtungen, Zinsen und Kosten die der A.F.B. media GmbH bei der Eintreibung des Betrages entstehen, wie auch für entstehende Anwaltskosten auf.
2.2. Spezielle Bestimmungen für den Bereich Presse
Ist der Lizenznehmer dem Geschäftsfeld Medien/Presse zuzuordnen, treten an Stelle der hier vereinbarten Vergütungsregelungen Sondervereinbarungen in Kraft. Die im Bereich Medien/Presse anfallenden Vergütungen richten sich dann nach den beim Kunden geltenden Honorarregeln. In diesen Bereich fallen alle Lizenznehmer, die unter dem Gültigkeitsbereich des Pressegesetztes wirtschaftlich (im Sinne der Gewinnerzielungsabsicht) tätig sind und regelmäßig erscheinen. Ausgeschlossen von dieser abweichenden Vergütungsregelung sind Vereinszeitschriften, Firmenzeitschriften, Schülerzeitungen und Publikationen, die von ihrer Gewichtung, den Erscheinungsdaten und vom Vertrieb her nicht mit allgemeinen Presseerzeugnissen vergleichbar sind. Ein Bildhonorar von unter 15 Euro je Bild wird von A.F.B. media GmbH von vornherein ausgeschlossen.
3. Beendigung der Lizenzvereinbarung, Gültigkeitsbereiche
4. Garantien und Haftungen
4.1. Die A.F.B. media GmbH bestätigt und garantiert, dass:
4.2. Die A.F.B. media GmbH garantiert nicht, dass:
4.3. Der Lizenznehmer bestätigt und verpflichtet sich, dass:
5. Rechtsmittel, Haftung und deren Beschränkung
Soweit in der nachstehenden Ziffer 6 nicht etwas anderes bestimmt ist, beschränkt sich die Haftung der A.F.B. media GmbH in Bezug auf alle Ansprüche aus dieser Vereinbarung dem Lizenznehmer gegenüber entweder auf
Sämtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwölf (12) Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem sie festgestellt wurden oder bei vernünftiger Betrachtungsweise hätten festgestellt werden müssen, gerügt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.
6. Schadensersatzansprüche
Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die A.F.B. media GmbH, ihre Tochterunternehmen, ihre Mutterunternehmen, Niederlassungen, Angestellten, Führungskräften, Beauftragten, Bevollmächtigten, Vertriebspartnern und allen anderen mit A.F.B. media GmbH verbundenen Personen von allen Schadensansprüchen, Forderungen, Kosten, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen sind, die aus der Verwendung der Bilder oder in Verbindung mit dem Bruch irgendeiner Bestimmung aus dieser Vereinbarung entstehen. Sofern der Lizenznehmer die Bilder nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet und auch sonst keine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt hat, übernimmt A.F.B. media GmbH sämtliche Schadensersatzansprüche (mit Ausnahme von Strafe einschließendem Schadensersatz), Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessene Anwaltskosten und genehmigte Kosten), die aus oder im Zusammenhang mit einer tatsächlich eingereichten oder angedrohten Klage, einem eingeleiteten oder angedrohten Verfahren oder der Behauptung entstehen, dass A.F.B. media GmbH die in Ziffer 4 gemachten Zusicherungen verletzt hat. Abgesehen von den in diesem Abschnitt vorgesehenen Ansprüchen hat der Lizenznehmer keine weitergehenden Haftungsansprüche oder Ansprüche auf die Geltendmachung von Rechtsmitteln aufgrund der Verletzung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zusicherungen durch die A.F.B. media GmbH. Die in der Ziffer 6 vorgesehene Verpflichtung von A.F.B. media GmbH setzt voraus, dass die A.F.B. media GmbH unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines solchen Anspruchs benachrichtigt wird. Die freistellende Partei wird im Falle einer Klage oder eines Rechtsstreits nach ihrer Wahl die Durchführung, Beilegung oder Rechtsverteidigung gegen eine solche Klage oder ein solches Verfahren übernehmen und die freigestellte Partei wird die freistellende Partei in angemessenem Rahmen bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Die freigestellte Partei ist berechtigt, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Teilnahme am Verfahren zu beauftragen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige Kosten, die vor dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem die freigestellte Partei die andere Partei über die Geltendmachung des Anspruchs, der dem Begehren auf Schadloshaltung zugrunde liegt, benachrichtigt hat.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1. Durchsetzbarkeit
Falls ein Punkt dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, so wird dieser Punkt nur soweit abgeändert wie erforderlich, um ihn nach dem Willen der Parteien durchsetzbar zu machen.
7.2. Steuern und Sonstige:
Der Lizenznehmer stimmt zu, alle Arten von Verkaufssteuern, Nutzungssteuern, Mehrwertsteuer und Abgaben, die von irgendeiner Behörde auferlegt werden, sofern diese aus der Übertragung von Lizenzen an den Lizenznehmer oder Ihrer Verwendung von Bildern gemäß dieser Vereinbarung resultieren zu bezahlen. Der Lizenznehmer ist die einzig verantwortliche natürliche oder juristische Person für alle Abgaben und Steuern.
7.3. Mündliche Nebenabreden:
Keine Handlung oder Aussage von A.F.B. media GmbH, außer in geschriebener Form, kann als ein Verzicht irgendeines Teiles dieser Vereinbarung ausgelegt werden. Kein Mitarbeiter von A.F.B. media GmbH ist berechtigt, mündliche Verzichterklärungen zu dieser Vereinbarung zu geben. Für den Fall, dass A.F.B. media GmbH auf einen bestimmten Teil dieser Vereinbarung verzichtet, kann daraus nicht geschlossen werden, dass A.F.B. media GmbH auf irgendeinen anderen Punkt dieser Vereinbarung verzichtet.
8. Gerichtsstand, Anwalts und Gerichtskosten, Abtretungen
Diese Vereinbarung und seine Gültigkeit und Wirkung kann einzig durch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt und bestimmt werden. Als Gerichtsstand wird Dresden im Bundesland Sachsen (Bundesrepublik Deutschland) fest vereinbart
Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er der A.F.B. media GmbH ihre Auslagen und Ausgaben, Anwalts- und Gerichtskosten sowie sonstige Kosten erstatten wird, falls die A.F.B. media GmbH erfolgreich irgendeines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung durchgesetzt hat, insbesondere gilt dies für nicht erfüllte Zahlungsansprüche.
Der Lizenznehmer darf keine Rechte, die dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung übertragen wurden, abtreten oder übertragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von A.F.B. media GmbH vorliegen zu haben. Nur die A.F.B. media GmbH kann Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten oder übertragen.
9. Geheimhaltung
A.F.B. media GmbH wird dem Lizenznehmer unter Umständen im Rahmen dieser Vereinbarung bestimmte Preisberechnungen sowie technische, absatzwirtschaftliche und sonstige vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass solche vertraulichen Informationen wertvolle Geschäftsgeheimnisse beinhalten, die urheberrechtlich geschütztes Eigentum der A.F.B. media GmbH sind und verpflichten sich, sämtliche "vertraulichen Informationen", der A.F.B. media GmbH geheim zu halten und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der A.F.B. media GmbH zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Als "vertrauliche Informationen" gelten sämtliche Informationen, die entweder von der A.F.B. media GmbH als "vertraulich" bezeichnet werden oder Preisberechnungen für eine bestimmte Nutzung eines Bildes beinhalten.
März 2006
© 1998-2010 - A.F.B. media GmbH - Lingnerallee 3 - 01069 Dresden - Tel: (0351) 81 19 19 0 - Fax: (0351) 81 19 19 9 - E-Mail